Datenschutzkonforme Videoüberwachung

Einrichten einer datenschutzkonformen Videoüberwachung

 

Ein großes Logistikunternehmen hatte vor eine Videoüberwachung installieren zu lassen. Die Videoüberwachung sollte den Außenbereich des Unternehmens aufzeichnen. Problematisch war, dass in dem Aufnahmebereich sowohl die LKW-Ladefläche sowie die Raucherecke der Mitarbeiter einzusehen war. 


Der Primäre Grund der Videoüberwachung war in die Aufklärung von Straftaten verwurzelt, da immer wieder festgestellt wurde, dass Diebstähle während des Be- und Entladens durchgeführt worden sind. Das Gelände war während der Öffnungszeiten stets mit offenen Toren von der Straße für die LKW-Fahrer sowie Fußgängern passierbar. Der Projektkunde beauftragte uns mit der Umsetzung einer datenschutzkonformen Videoüberwachung. 

Challenge

Datenschutzkonforme Videoüberwachung

Entwicklung einer datenschutzkonformen Videoüberwachung, die den Anforderungen und Vorstellungen des Logistikunternehmens gerecht wird.

Über die Autorin

Maria

Maria Moupasiridou Consultant Datenschutz

Sie brauchen Hilfe bei Ihren Projekten

Umsetzung

Das Projekt wurde in folgenden Schritten umgesetzt

  1. Begehung des Betriebes und Sichtung der Positionierung der Kameras
  2. Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung i.S.d. Art. 35 DSGVO
  3. Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage für eine Datenerhebung via Videoüberwachung ist grundsätzlich Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO, das berechtigte Interesse. 
  4. Formulierung einer Interessenabwägung: Berechtigtes Interesse des Verantwortlichen an der Videoüberwachung überprüfen, z.B. Aufklärung von Straftaten, Ausübung des Hausrechts etc. Danach die Erforderlichkeit der Videoüberwachung prüfen, das bedeutet, dass kein milderes Mittel zur Verfügung stehen darf, um den Zweck zu erreichen. Abschließend eine Abwägung zwischen dem berechtigen Interesse des Verantwortlichen gegen die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen vornehmen
  5. Einrichtung der Speicherdauer: Für die Aufzeichnung ohne Speicherung besteht eine geringere Beeinträchtigung der betroffenen Person. Für die Aufzeichnung mit Speicherdauer gibt es eine empfohlene Dauer der Aufsichtsbehörden von 48-72 Stunden damit sich die Aufklärung von Straftaten auch über das Wochenende hinaus erreichen lässt. 
  6. Erstellung eines Hinweisschildes zur Videoüberwachung 
  7. Erstellung Datenschutzhinweis für Mitarbeiter, Kunden und Besuchern 
  8. Aufnahme der Videoüberwachung ins Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten i.S.d. Art. 30 DSGVO. 

Result

Die Einrichtung der Videoüberwachung beachtet alle datenschutzkonformen Grundsätze. Dadurch konnte das Logistikunternehmen die Aufklärung von Diebstählen während des Be- und Entladens sicherstellen. 

Sie haben auch Fragen rund um den Datenschutz in ihrem Unternehmen?

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