Spätestens seit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 2018, ist zumindest der Begriff der personenbezogenen Daten kein Fremdwort mehr. Allerdings herrscht offensichtlich vielerorts noch Unklarheit, was alles dazu gehört und – wichtiger noch – welche Bedeutung personenbezogene Daten haben können.
Um das verstehen zu können, wollen wir uns hier und heute dem Thema einmal von verschiedenen Seiten nähern. Ganz so banal, wie häufig angenommen wird, ist das nämlich nicht. Da ist einmal der im Grundgesetz der BRD und in der Grundrechtecharta der EU genannte Begriff des „Selbstbestimmungsrechts“, des „Persönlichkeitsrechtes“ und des „schützenswerten Gutes“. “Na und?” oder “was solls!” mag man denken, schließlich sind es juristisch amorphe Begriffe – also langweilig. Der Staat, die Internetriesen und Werbeunternehmen sowie das Finanzamt wissen doch ohnehin bereits alles und außerdem haben wir ja als gute Bürger nichts zu verbergen.
Man kann das aber auch ganz anders sehen. Meine personenbezogenen Daten sind mein ganz persönliches Eigentum. Wie mein Haus, mein Auto oder meine Möbel. Bevor ich diese jemandem bewusst überlasse, möchte ich schon wissen, wer das ist, was er damit zu tun gedenkt, wie lange er die behalten möchte und evtl. ob er bereit wäre, für die Überlassung zu zahlen. Und vor unerlaubtem in Besitz bringen oder Diebstahl schütze ich mich durch Abschließen, Einzäunen oder Versichern. Wenn das alles nicht hilft, gibt mir ja das Gesetz die Möglichkeit, einen Diebstahl zur Anzeige zu bringen und es den Staatsorganen zu überlassen, mein Eigentum wieder zu beschaffen und den Dieb zu bestrafen. D.h. dieses persönliche Eigentum ist (m)ein schützenswertes Gut.
Genau die gleichen Rechte am persönlichen Eigentum – nämlich meinen personenbezogenen Daten – verschaffen die DSGVO und die nationalen Datenschutzgesetze. Auch hier habe ich das Recht auf Informationen vom Erheber der Daten bzw. des „Verantwortlichen“, wie er auch genannt wird. Auch hier gibt es die Verpflichtung zum Schutz gegen fremden und unerlaubten Zugriff nach der Erhebung. Das macht man hier allerdings nicht mit Zaun oder Schloss, sondern mit technischen und organisatorischen Maßnahmen, die oft auch als TOM bezeichnet werden und die gleiche Wirkung haben müssen wie ein Zaun oder Schlüssel.
„Das sind doch bloß digitale Informationen, die wertlos sind.“ Das ist eine vielfach geäußerte Meinung, die ebenso falsch wie gefährlich ist. Schauen wir doch einmal genauer hin. Der Wert dieser Daten lässt sich in zweierlei Hinsicht bestimmen:
Da ist einmal der immaterielle Wert. Wenn jemand mit diesen personenbezogenen diesen Daten üble Gerüchte oder „Fake-News“ über Sie oder Ihr Unternehmen in Umlauf bringt, schadet das dem persönlichen guten Ruf oder dem Unternehmensimage und kann sogar ganze Existenzen zerstören. Freunde können sich abwenden und Kunden verlieren das Vertrauen. Siehe auch die Facebook&Co Skandale der letzten Monate. Sind diese Daten dann immer noch wertlos?
Und dann ist da noch der materielle Wert. Mit den meist kostenlos erworben, bzw. verschenkten personenbezogenen Daten wird ein milliardenschwerer Markt gefüttert. Aus diesen Daten lassen sich nämlich Verhaltensprofile ableiten, Versicherungs-, Gesundheits- und Lifestyleprofile und vieles anderes, was sich wieder teuer an andere Gewerbetreibende zur unbekannten Weiterverwenung verkaufen lässt.
Noch immer wertlos?
Außerdem können Sie seit neuestem auch mit Ihren personenbezogenen Daten bestimmte digitale Produkte einkaufen. Schauen Sie mal auf die Webseiten von Zeitschriftenverlagen. Da bekommen Sie häufig nicht mehr das vielgeschmähte Cookiebanner gezeigt, sondern dürfen wählen zwischen Hergabe Ihrer Daten verbunden mit kostenloser Nutzung oder dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abos. Damit haben Ihre personenbezogenen Daten plötzlich einen materiellen Gegenwert bekommen; zumindest in Höhe der Abonnementskosten.
Auch wertlos?
Schauen Sie sich die im Folgenden aufgeführten Informationen an, die gem. DSGVO und diverser Gerichtsurteile den personenbezogenen Daten zugerechnet werden. Lassen Sie dabei Ihrer Kreativität freien Lauf und überlegen Sie, wer gesteigerten Appetit auf diese Daten haben könnte und wie er sie zu Geld machen könnte – Sie werden staunen.
Um Sie nicht mit dem ziemlich sperrigen Gesetzestext zu langweilen, zeigen wir Ihnen nachstehend eine Übersicht, die zum einen lesens- und überdenkenswert ist und zum anderen nach unterschiedlichem Schutzbedarf strukturiert, allerdings nicht vollständig ist.
aber auch:
Diese Daten haben eine erhöhte Schutzbedürftigkeit und dürfen nur mit expliziter Einwilligung der betroffenen Personen verarbeitet werden.
Sie sehen also, es gibt genügend Gründe, achtsam mit den personenbezogenen Daten umzugehen. Genau das ist auch der Grund, weshalb die DSGVO und nationale Datenschutzgesetze in Kraft getreten sind. Weil sie ein ebenso schützenswertes Gut sind wie Ihr Auto, Ihr Haus und Ihre Möbel.
Über den Autor
Guido Feuerriegel
Consultant
Datenschutz
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