Datenschutzbeauftragter Prüfungsfragen: 10 typische Fragen mit Lösungen
Du willst Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter werden? Die zehn Fragen drehen sich um die Rolle nach der DSGVO: Benennung, Stellung und Aufgaben, Zusammenarbeit mit Betroffenen und Aufsichtsbehörde, Datenpannen, Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutz-Folgenabschätzung. Jede Frage hat genau eine richtige Antwort.
Die Lösungen mit Erklärung siehst du direkt nach jeder Antwort und gesammelt unter dem Quiz. Grundlagen zu DSGVO und BDSG findest du in der Wissenswelt Datenschutz.
Gut zu wissen: Diese Fragen sind Übungsbeispiele. In der Prüfung unserer Ausbildung Datenschutzbeauftragter kommen sie nicht vor.
Quiz
Teste dein Wissen: 10 Fragen für Datenschutzbeauftragte
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Alle 10 Fragen mit Lösungen und Erklärungen
1. Die Geschäftsführung will der Datenschutzbeauftragten vorgeben, wie sie die Beschwerde eines Kunden zu bewerten hat. Ist das nach der DSGVO zulässig?
- A)Ja, als Beschäftigte ist sie an alle Weisungen gebunden.
- B)Ja, wenn die Weisung schriftlich erteilt und begründet wird.
- C)Nein, sie erhält bei der Erfüllung ihrer Aufgaben keine Weisungen. (richtig)
- D)Nein, aber nur dann, wenn sie extern benannt wurde.
Lösung: C
Der Verantwortliche muss sicherstellen, dass die oder der Datenschutzbeauftragte bei der Erfüllung der Aufgaben keine Anweisungen erhält. Das gilt für interne wie externe Datenschutzbeauftragte. Wegen der Aufgabenerfüllung darf sie oder er auch nicht abberufen oder benachteiligt werden.
2. Ein Unternehmen möchte seinen IT-Leiter zusätzlich zum Datenschutzbeauftragten benennen. Worauf kommt es nach der DSGVO an?
- A)Die anderen Aufgaben dürfen nicht zu einem Interessenkonflikt führen. (richtig)
- B)Ein Datenschutzbeauftragter darf überhaupt keine anderen Aufgaben haben.
- C)Er muss mindestens die Hälfte seiner Arbeitszeit dafür aufwenden.
- D)Die Aufsichtsbehörde muss die Doppelrolle vorab genehmigen.
Lösung: A
Die DSGVO erlaubt, dass Datenschutzbeauftragte andere Aufgaben wahrnehmen. Der Verantwortliche muss aber sicherstellen, dass daraus kein Interessenkonflikt entsteht. Ob das bei einer bestimmten Funktion der Fall ist, muss er im Einzelfall prüfen. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht vorgesehen.
3. Ein Unternehmen hat eine Datenschutzbeauftragte benannt. Was muss es nach der DSGVO als Nächstes tun?
- A)Ihren Namen im Handelsregister des Unternehmens eintragen lassen.
- B)Die Benennung vorab von der Aufsichtsbehörde genehmigen lassen.
- C)Ihren Arbeitsvertrag allen Beschäftigten zugänglich machen.
- D)Ihre Kontaktdaten veröffentlichen und der Aufsichtsbehörde mitteilen. (richtig)
Lösung: D
Der Verantwortliche veröffentlicht die Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten und teilt sie der Aufsichtsbehörde mit. Damit können betroffene Personen und die Behörde sie direkt erreichen. Eine Genehmigung der Benennung oder einen Registereintrag sieht die DSGVO nicht vor.
4. Nach welchen Kriterien wird eine Datenschutzbeauftragte nach der DSGVO benannt?
- A)Nach Betriebszugehörigkeit, benannt wird immer die dienstälteste Person.
- B)Nach beruflicher Qualifikation und Fachwissen in Datenschutzrecht und -praxis. (richtig)
- C)Nur Volljuristinnen und Volljuristen mit zweitem Staatsexamen sind zulässig.
- D)Nur Personen mit einem Zertifikat einer staatlichen Stelle sind zulässig.
Lösung: B
Maßgeblich sind die berufliche Qualifikation, insbesondere das Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis, sowie die Fähigkeit, die Aufgaben zu erfüllen. Einen bestimmten Abschluss oder ein staatliches Zertifikat schreibt die DSGVO nicht vor.
5. Welche der folgenden Tätigkeiten gehört nach Art. 39 DSGVO zu den Aufgaben der Datenschutzbeauftragten?
- A)Die Einhaltung der DSGVO und der Datenschutzstrategien überwachen. (richtig)
- B)Über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheiden.
- C)Verarbeitungen anstelle der Fachabteilungen selbst durchführen.
- D)Bußgelder gegen Beschäftigte bei Verstößen festsetzen.
Lösung: A
Zu den Aufgaben gehören unter anderem Unterrichtung und Beratung, die Überwachung der Einhaltung der DSGVO und der Strategien des Verantwortlichen einschließlich Sensibilisierung und Schulung, die Beratung zur Datenschutz-Folgenabschätzung und die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde. Über Zwecke und Mittel entscheidet der Verantwortliche.
6. In welchem der folgenden Fälle muss ein Unternehmen nach Art. 37 DSGVO eine Datenschutzbeauftragte benennen?
- A)Es betreibt eine Website mit einem einfachen Kontaktformular.
- B)Es gibt Daten an einen Auftragsverarbeiter für die Lohnabrechnung.
- C)Seine Kerntätigkeit ist die umfangreiche Verarbeitung von Gesundheitsdaten. (richtig)
- D)Es speichert die Kontaktdaten von zehn Geschäftskunden.
Lösung: C
Die DSGVO verlangt eine Benennung unter anderem dann, wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten besteht. Gesundheitsdaten gehören dazu. Eine Website, eine Auftragsverarbeitung oder wenige Kundendaten lösen die Pflicht nach Art. 37 DSGVO für sich genommen nicht aus.
7. Ein Kunde wendet sich mit einer Frage zu seinen Daten direkt an die Datenschutzbeauftragte des Unternehmens. Was gilt nach der DSGVO?
- A)Sie darf nur mit Beschäftigten, nicht aber mit Kunden sprechen.
- B)Betroffene dürfen sie zu allen Fragen ihrer Daten und Rechte heranziehen. (richtig)
- C)Der Kunde muss sich zuerst an die Aufsichtsbehörde wenden.
- D)Sie muss die Anfrage ungeprüft an die Geschäftsführung abgeben.
Lösung: B
Betroffene Personen können die oder den Datenschutzbeauftragten zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer Daten und der Wahrnehmung ihrer Rechte zu Rate ziehen. Deshalb sind die Kontaktdaten zu veröffentlichen. Die Pflicht, die Anfrage zu beantworten, bleibt beim Verantwortlichen.
8. Eine Datenpanne führt voraussichtlich zu keinem Risiko für die Betroffenen und wird daher nicht gemeldet. Was muss trotzdem geschehen?
- A)Nichts, nicht meldepflichtige Vorfälle müssen nirgends festgehalten werden.
- B)Die Betroffenen müssen innerhalb von 72 Stunden informiert werden.
- C)Die Datenschutzbeauftragte meldet den Vorfall selbst an die Behörde.
- D)Der Verantwortliche dokumentiert sie mit Auswirkungen und Abhilfemaßnahmen. (richtig)
Lösung: D
Jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist zu dokumentieren, auch wenn sie nicht gemeldet werden muss: mit den Fakten, den Auswirkungen und den ergriffenen Abhilfemaßnahmen. So kann die Aufsichtsbehörde später prüfen, ob die Entscheidung gegen eine Meldung richtig war. Melden muss, wenn nötig, der Verantwortliche.
9. Ein Unternehmen verarbeitet Kundendaten für eigene Zwecke. Wer muss nach der DSGVO das Verzeichnis dieser Verarbeitungstätigkeiten führen?
- A)Das Unternehmen als Verantwortlicher. (richtig)
- B)Die Datenschutzbeauftragte persönlich.
- C)Die zuständige Aufsichtsbehörde.
- D)Der Hostinganbieter des Unternehmens.
Lösung: A
Das Verzeichnis führt der Verantwortliche, gegebenenfalls sein Vertreter. Die oder der Datenschutzbeauftragte kann dabei unterstützen und es bei der Überwachung nutzen, ist aber nicht selbst dazu verpflichtet. Ein Auftragsverarbeiter führt ein eigenes Verzeichnis über die Tätigkeiten, die er im Auftrag durchführt.
10. Ein Unternehmen führt eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch. Welche Rolle hat die benannte Datenschutzbeauftragte dabei?
- A)Sie führt die Folgenabschätzung allein durch und haftet dafür.
- B)Der Verantwortliche holt bei der Durchführung ihren Rat ein. (richtig)
- C)Sie genehmigt die Verarbeitung anstelle der Aufsichtsbehörde.
- D)Sie ist ausgeschlossen, damit sie später neutral prüfen kann.
Lösung: B
Für die Datenschutz-Folgenabschätzung ist der Verantwortliche zuständig. Hat er eine Datenschutzbeauftragte benannt, holt er dabei ihren Rat ein; sie berät auf Anfrage und überwacht die Durchführung. Eine Genehmigung erteilt sie nicht, bei hohem Restrisiko ist die Aufsichtsbehörde vorab zu konsultieren.
Häufige Fragen zur Prüfung Datenschutzbeauftragter
Wie läuft die Prüfung zum Datenschutzbeauftragten ab?
Du legst die Prüfung online im campus ab: 50 Fragen mit je vier Antwortmöglichkeiten, von denen genau eine richtig ist. Du hast 60 Minuten Zeit und bestehst ab 65 % richtigen Antworten.
Kommen diese Fragen in der echten Prüfung vor?
Nein. Die Fragen auf dieser Seite sind eigens für die Website geschrieben und stammen nicht aus der Prüfung. Sie zeigen dir aber, welche Themen und welcher Fragetyp dich erwarten.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Du kannst sie mit einem neuen Prüfungsgutschein wiederholen, den du direkt im campus buchst. Mit einer gültigen Teilnahmebestätigung für die Schulung zahlst du dafür die Hälfte. Details regelt die Prüfungsordnung.
Brauche ich ein Zertifikat, um Datenschutzbeauftragter zu werden?
Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Die DSGVO verlangt berufliche Qualifikation und Fachwissen im Datenschutzrecht und in der Datenschutzpraxis. Ein Zertifikat nach bestandener Prüfung ist ein guter Nachweis dafür – gegenüber deinem Arbeitgeber, Kunden und der Aufsichtsbehörde.
Fit für die Rolle
In der Ausbildung Datenschutzbeauftragter lernst du, was die Rolle verlangt: Rechtsgrundlagen, Aufgaben, technische und organisatorische Maßnahmen, Dokumentation und den Umgang mit Datenpannen.